Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet über uns geförderte Deutsch-Sprachkurse für Zuwanderer/-innen mit auf Dauer angelegtem Aufenthalt in Deutschland an. Diese Kurse umfassen bis zu 600 Trainingseinheiten Deutsch sowie weitere 45 Trainingseinheiten Orientierungskurs.
Die Kurse beginnen sowohl im Anfänger- als auch im Fortgeschrittenenbereich monatlich. Sie warten in keinem Fall länger als vier Wochen bis zum nächsten Kursbeginn! Bitte melden Sie sich unter der Rufnummer 03 45 - 67 89 80 an.
Der Unterricht findet montags bis freitags von 08:00 bis 12:15 Uhr statt.
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Kursbeginn
| Kursname
| Dauer |
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04.10.2010
| Leuna
| 645 U-Std. (5 U-Std. pro Tag) |
Ein Einstieg für Fortgeschrittene in laufende Integrationskurse ist nach Absolvierung eines Einstufungstest evtl. möglich.
Eine Wiederholung des Basiskurses über 300 Stunden wegen geringer Sprachkenntnisse ist über eine Trainingsmaßnahme im Einzelfall gemäß § 16 SGB 2 und § 16 SGB 3 möglich.
Eine Wiederholung des Basiskurses ist für Migranten möglich, die die B1-Prüfung nicht erfolgreich absolviert haben.
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Kursbeginn
| Kursname
| Dauer |
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geplant
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| 300 U-Std. (5 U-Std. pro Tag) |
Ein Einstieg für Fortgeschrittene in laufende Wiederholungskurse ist nach Absolvierung eines Einstufungstest evtl. möglich.
Kursbeginn
| Kursname
| Dauer |
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25.08.2010
| Heidesee
| 1245 U-Std. (5 U-Std. pro Tag) |
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18.05.2010 Einstieg noch möglich
| Silbersee
| 1245 U-Std. (5 U-Std. pro Tag) |
Ein Einstieg für Fortgeschrittene in laufende Alphabetisierungskurse ist nach Absolvierung eines Einstufungstest evtl. möglich.
Einbürgerungstest
Wir sind als Prüfstelle zur Abnahme des Einbürgerungstests vom Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen.
Prüftermin
| Anmeldeschluss
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| 10.08.2010 | 20.07.2010 |
| 07.09.2010 | 17.08.2010 |
| 05.10.2010 | 14.09.2010 |
| 09.11.2010 | 19.10.2010 |
| 07.12.2010 | 16.11.2010 |
| 11.01.2011 | 21.12.2010 |
Der Einbürgerungstest findet in den Schulungsräumen der inlingua Sprachschule statt. Vor den Prüfterminen ist jeweils eine Anmeldefrist von mindestens 3 Wochen einzuhalten.