Wiederholerkurse
Eine Wiederholung des Basiskurses über 300 Stunden wegen geringer Sprachkenntnisse ist über eine Trainingsmaßnahme im Einzelfall gemäß § 16 SGB 2 und § 16 SGB 3 möglich.
Eine Wiederholung des Basiskurses ist für Migranten möglich, die die B1-Prüfung nicht erfolgreich absolviert haben.
Nächste Starttermine:
März 2010 Deutsch-Wiederholer (300 U-Std.)
Hinweis:
Ein Einstieg für Fortgeschrittene in laufende Wiederholungskurse ist zu folgenden Terminen möglich (Einstufungstest erforderlich):
Alphabetisierungskurs-Wiederholer (300 U-Std.)
Start: in Planung!



